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Die Aufseherinnen

Ihre Position im Machtgefüge

Aufseherinnen waren als uniformierte Zivilangestellte für die SS tätig, man nannte sie SS-Gefolge.

 

Betty Herzinger war in Grüneberg die Oberaufseherin und dem männlichen Lagerleiter unterstellt. Ihre Stellvertreterin war die Aufseherin Hesse. Die Aufseherinnen trugen ein schwarzes SS-Kostüm bestehend aus Jacke, Hosenrock, Kopfbedeckung und Stiefeln. Sie waren mit Pistole, Gummiknüppel und Hundepeitsche bewaffnet, einige Aufseherinnen hatten bissige Hunde an ihrer Seite.

 

Das Lagergelände wurde von SS-Männern (aus Sachsenhausen?) bewacht. Den Aufseherinnen waren Kolonnenführerinnen und Blockälteste, die ebenfalls Häftlinge waren, unterstellt. Sie wurden ausgewählt, um die Mithäftlinge zu disziplinieren.

 

Die Grüneberger Aufseherin Herta Lutz erlangte später besondere Aufmerksamkeit durch eine Postkarte, die sie 1943 an ihre Eltern geschrieben hatte. Sie selbst und auch ihr Schäferhund namens "Greif" ist mit allen nationalsozialistischen Insignien ausgestattet.

Sie hat sich mit ihrem Hund fotografieren lassen und folgenden Text auf die Rückseite des Fotos geschrieben:

„Zur Erinnerung an meine schöne Dienstzeit in Grüneberg an meine lieben Eltern. Eure Herta, den 24.3.1944.

Das ist mein treuer kleiner Greif.“

Postkarte Herta Lutz m Hund

Bild 1: Postkarte der Aufseherin Herta Lutz / Quelle: Archiv, Vaclav Nemec, Muzeum Sokolov/Tschechien

 

Das Foto der Grüneberger Aufseherin Herta Lutz wird heute in der Fachliteratur häufig zitiert.

Das Strafsystem im Lager

Die Häftlinge bezeichneten die in Grüneberg tätigen Aufseherinnen als besonders grausam.

 

Der Lagerleiter bzw. Kommandoführer war ein sehr brutaler SS-Mann. Er wurde als ein besonderes Ungeheuer in jeglicher Hinsicht beschrieben. Die grausamsten Anordnungen stammten von ihm, da er der Meinung war, dass nicht genug bestraft wurde.

 

Audio  Josefa Konarska, Audio, gesprochen von Konrad Amrhein, aus dem Lundprotokoll Nr. 401:  

Konarska_1

 

„In Grüneberg herrschte ein außerordentlicher Terror, als ich kam. Da war ein Kommandant und die Aufseherinnen, und zu dem Zeitpunkt habe ich erkannt, wie Nazismus in den KZ-Lagern ein System für die Vernichtung und Entmenschlichung geschaffen hat und besonders für die Erniedrigung, speziell noch der Frauen. Zum Beispiel für jede Sache wurde man geschlagen: Wenn man sein Kopftuch ein wenig falsch gebunden hat, gab es Schläge, wenn man kaputte Holzschuhe hatte, gab es Schläge, wenn man die Holzschuhe wechseln ging, gab es Schläge, wenn man in kaputten Sachen war, gab es Schläge, wenn eine Nähnadel bei jemandem gefunden wurde, gab es Schläge."  

Quelle: Dana Valic, Interview vom 25.08.2001 in Ljubljana mit Loretta Walz

 

„Besonders eifrig bemühte sich der Lagerkommandant, ein Erz-SS-Mann, Sadist und Henker. Groß, knochig, mit einem schmalen, mageren Gesicht, in dem unheildrohend ein Kneifer blitzte, war er noch dazu ein Naturphilosoph. Seine ganze Philosophie war in folgendem Ausspruch zusammengefasst, den er immer wiederholte, wenn er seine Bestialitäten an dem fälligen Opfer begann: ‚Abwechslung ist unbedingt in Allem nötig, sogar bei den Folterungen.‘ Und das Arsenal der Folterungen war wahrlich unerschöpflich: Man durchstach den Gefangenen die Hände mit Stricknadeln, zog sie aus und überschüttete sie im Frost mit kaltem Wasser. Man zwang sie, auf glühenden Kohlen zu stehen.“

Quelle: Jekaterina Iwanowna Olowjanikowa, Ravensbrück-Archiv, Band 33, Bericht 599-2

 

Audio  Danuta Hilkner: Audio, gesprochen von Konrad Amrhein, aus dem Lundprotokoll, Zeugenaussage 53:  

Hilkner_6

 

„An der Spitze der Lagerhierarchie stand der Kommandoführer. Anfangs bekleidete diesen Posten ein SS-Mann, dessen Namen ich vergessen habe, ein besonderes Ungeheuer in jeder Hinsicht. Er schlug grausam, war ein Sadist, und hatte ähnliche Posten in anderen Lagern, es folgte ihm der Ruf, dass er über Leichen ging. Ich erinnere mich an einen Vorfall, als eine Häftlingsfrau, von der Alarmsirene erschreckt, aus der Kolonne ausscherte, und allein in den Block lief. Der Kommandoführer holte sie ein, schlug sie zu Boden, trat sie so sehr mit den Füßen, daß sie in den Block getragen werden musste, und ohne Besinnung einige Tage arbeitsunfähig war. Die grausamsten Anordnungen stammten von ihm, da er der Meinung war, dass nicht genug gestraft werde. Außer ihm gab es im Lager noch eine Kommandoführerin, die ihm unterstellt war. Dieses Amt hatte die meiste Zeit eine Betty Herzinger, ihre Stellvertreterin war die Aufseherin Hesse, die drei Monate vor dem Ende, nach Oranienburg abkommandiert wurde. Von den Aufseherinnen blieben mir im Gedächtnis die Aufseherinnen Holzhütter und Treiberg, sie waren alle grausam, sie schlugen, begossen die Frauen mit Wasser, hielten ihnen den Kopf in die Wassertonne, traten sie mit Füßen, hetzten Hunde auf die Frauen, sie waren alle unmenschlich und grausam, wie wilde Bestien, beschimpften uns mit den gemeinsten Worten.“

Quelle: Danuta Hilkner, Lundprotokoll, Zeugenaussage 53

 

Erst gegen Kriegsende wurde der SS-Lagerleiter (eine polnische Zeitzeugin nennt ihn ‚Willy Koc‘) durch einen Kommandanten der Wehrmacht ersetzt. Dieser untersagte das Schlagen und verbot den Einsatz von Hunden im Lager. Sollten Strafen verhängt werden, wollte er vorher darüber informiert werden. Oft stellten sich die Gründe als haltlos heraus. Und er gestattete, dass Häftlinge sich beschweren konnten.

 

„Eine gewisse Macht hatten die Blockältesten, die im Allgemeinen schlimm waren, sie schlugen wie die Aufseherinnen, mit denen sie sich absprachen. Sie bestahlen ihre Mithäftlinge und behandelten sie unanständig. Viele von ihnen wurden zu Denunziantinnen, und die Häftlinge wurden dann bestraft. Im Lager wurde man entweder einzeln oder gemeinsam bestraft, Strafen wurden von der Lagerleitung verhängt und ausgeführt.“ 

Quelle: Danuta Hilkner, Lundprotokoll, Zeugenaussage 53

 

Da den Häftlingen nicht alle Namen der Aufseherinnen bekannt waren, gaben sie ihnen Spitznamen wie z. B. „Schaukel“, „Büffel“, „Böse“, „Zander“, „Schaukelstuhl“, „Hecht“ oder „Bär“. So konnten sie sich untereinander verständigen, wer von den Aufseherinnen gemeint war. Einige Namen waren allerdings bekannt, z. B. Frau Holtzhüter und Frau Treiberg. Sie schlugen die Häftlinge oft bis zur Bewusstlosigkeit, begossen sie im Winter mit Wasser, traten sie mit Füßen und hetzten die Hunde auf sie. Die Häftlinge wurden bei jeder Gelegenheit gedemütigt und misshandelt. Strafen wurden oft völlig willkürlich ohne jeglichen Grund verhängt. Es gab keine Gerechtigkeit.

 

Es gab von der Lagerleitung angeordnete Strafen, und es gab Strafen, die willkürlich von den Aufseherinnen ausgeführt wurden. Die Strafen konnten als Einzelstrafe, aber auch als Sammelstrafe für den ganzen Block oder für das gesamte Lager verhängt werden.

 

Einzelstrafen wurden mit Schlägen mittels Peitsche oder einem anderen Gegenstand, den die Aufseherinnen gerade greifen konnten, ausgeübt. Mit Ohrfeigen konnten die Häftlinge bei der kleinsten Gelegenheit rechnen, ebenso mit Beschimpfungen und Beleidigungen. Eine Fragestellung oder eine Erklärung endete immer mit einem Schlag ins Gesicht.

Die Aufseherinnen begossen die Häftlinge sehr häufig mit Wasser, egal welche Jahreszeit war, und ließen sie draußen in der Kälte oder Hitze stehen.

 

Audio  Josefa Konarska, Audio, gesprochen von Konrad Amrhein, aus dem Lundprotokoll Nr. 401: 

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Besonders grausam waren die Strafen, wenn die Hunde der Aufseherinnen auf die Häftlinge gehetzt wurden und diese zerfleischten.

Sie hatten ihren Spaß daran, wenn die Hunde losgelassen wurden. Aber die Wunden, die die Häftlinge davontrugen, führten oft zur Arbeitsunfähigkeit, sodass dann häufiger mit Peitsche oder Gürteln geschlagen wurde. Davon hatten die Häftlinge dann tagelang geschwollene Augen. Den Aufseherinnen war es egal, welche Verletzungen sie den Häftlingen zufügten.

 

Audio  Maria Lasocka, Audio, gesprochen von Konrad Amrhein, aus dem Lundprotokoll, Zeugenaussage 392:  

Maria Lasocka_1   

Maria Lasocka_2  

Maria Lasocka_3   

Maria Lasocka_4

 

Die Aufseherinnen

Bild 2: Skizze einer Beißszene von Clemens Kolkwitz 2021 / Eigenarchiv

 

Den Mithäftlingen war es verboten, sich um verletzte und misshandelte Frauen zu kümmern.

 

Frauen, die wegen körperlicher Schwäche durch häufige Folter kaum noch lebensfähig und nur noch Skelette waren, wurden von den Aufseherinnen sarkastisch als „Schmuckstücke“ bezeichnet.

 

„Die Faschisten nannten sie Schmuckstücke - Menschen, die durch die endlosen Schläge, den Hunger und die Folterungen bis zur letzten Stufe der Verzweiflung und Furcht gebracht worden waren, die fast ihr menschliches Aussehen verloren hatten, die nahe dem völligen Wahnsinn waren. Unter dem Einfluss des unerträglichen Lagerlebens, unter der Wirkung physischer und moralischer Folterungen trat beim Menschen plötzlich eine völlige Apathie gegen das Leben auf, eine Gleichgültigkeit gegen alles Umgebende. Wie Schatten irrten die Schmuckstücke durchs Lager. Nur der Anblick von Essen konnte in ihnen ein erschreckendes Bewusstsein wachrufen und irgendwelche, schon nicht mehr menschliche Emotionen hervorbringen. Aber bevor die Faschisten sie endgültig umbrachten, veranstalteten sie sich eine Zerstreuung. Sie warfen Wurststückchen auf die Erde, und wenn, die Unglücklichen sich auf diese stürzten, begoss man sie mit eiskaltem Wasser aus Schläuchen, trat sie mit Füßen ins Gesicht, und Schäferhunde zerrissen ihnen Kleidung und Körper, wobei man sie zwang, im Kreis zu laufen, sich hinzuwerfen, wieder aufzustehen, und alles wurde wiederholt. Schmutzig, zerkratzt, in Blut, liefen die Gequälten. Einige von ihnen fielen gleich auf den Boden, für immer. Und diese ganze Prozedur fotografierten die Sadistinnen. Danach brachte man die Schmuckstücke in die Gaskammern und Krematorien.“

Quelle: Jekaterina Iwanowna Olowjanikowa, Ravensbrück-Archiv, Band 42, Bericht 1013

 

Diese Häftlinge hatten ihr menschliches Aussehen verloren und waren fast wahnsinnig. Sie wurden von den Aufseherinnen besonders häufig und bestialisch gequält.

 

„In allen Todeslagern war das gleiche grausame, sinnlose Regime. Kärgliche, den Organismus abschleifende Kost, über die Kräfte gehende Sklavenarbeit - was alles erfanden die Sadistinnen nicht, um den Menschen zu beleidigen. Je mehr das Opfer seine menschliche Würde verlor, desto befriedigter waren die Henker. Sie bemühten sich, im Ausdenken neuer Marterungen sich gegenseitig zu überbieten.“  

Quelle: Jekaterina Iwanowna Olowjanikowa, Ravensbrück-Archiv, Band 42, Bericht 1013

 

Audio  Josefa Konarska, Audio, gesprochen von Konrad Amrhein, aus dem Lundprotokoll Nr. 401:

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Bei den Sammelstrafen war stundenlanges, bewegungsloses Strafestehen von morgens bis abends mit Essensentzug an der Tagesordnung. Diese Strafen wurden hauptsächlich am Sonntag, wenn arbeitsfrei war, durchgeführt. Wer beim Strafestehen bewusstlos wurde, musste liegen bleiben, und die Aufseherinnen begossen sie mit Wasser oder hetzten die Hunde auf sie.

 

Audio  Josefa Konarska, Audio, gesprochen von Konrad Amrhein, aus dem Lundprotokoll Nr. 401:

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„Im Grüneberger Lager nannten wir die Polizistinnen nach Spitznamen - Büffel, Schaukelstuhl, Böse, Zander usw. Bei einer von ihnen verreckte ein kleines Zimmerhündchen. Man verscharrte es im Zentrum des Lagerhofes und legte an diesem Platz ein großes Beet an. Man setzte Blumen darauf und befahl uns diese zu begießen. (Es fehlte noch, daß sie ein Denkmal gesetzt hätten, und uns schien es, dass die Deutschen es jeden Augenblick bringen und aufstellen würden.) Niemand aus unserer Kolonne ging heraus, um morgens dieses Beet zu begießen. Dafür wurde das ganze Lager unter Strafe gestellt und die Tagesration, Brot mit Sägespänen und Suppe aus Rüben, entzogen.“ 

Quelle: Jekaterina Iwanowna Olowjanikowa, Ravensbrück-Archiv, Band 27, Bericht 464

 

Die schlimmste Strafe war jedoch die Bunkerhaft. Tagsüber mussten die Häftlinge entweder auf dem eiskalten Boden sitzen oder stehen. Nachts konnte ein Brettergestell heruntergeklappt und zum Schlafen verwendet werden. Tagsüber durfte es nicht benutzt werden. Im Bunker gab es nur Wasser und tagelang kein Essen. Die Frauen wurden während der Bunkerhaft aufs Grausamste gefoltert.

 

„Irena W. wurde nach eigenen Angaben einmal auf dem Appellplatz mit zwei Eimern Wasser übergossen, weil sie gesagt hatte, dass die Suppe immer kalt sei. Nur mit dem nassen Hemd bekleidet musste sie die Nacht im Bunker verbringen, ohne Decke und Pritsche auf dem kalten Fußboden schlafen. Am nächsten Tag hatte sie 40 Grad Fieber, und trotzdem musste sie zur Arbeit. Sie bekam eine schwere Entzündung am Bein und lag deswegen längere Zeit im Revier.“   

Quelle: Irena Wojciechowska aus Magisterarbeit von Susanne Neumayer, S. 79, Zeugenaussage 49

 

„Einmal ist eine Polin durch einen Zufall, weil ihre Holzschuhe kaputt waren, ein wenig zurückgeblieben, und man sagte, sie wollte flüchten, und sie fingen an, sie mitten im Lager zu schlagen, zuerst der Kommandant, dann die Aufseherinnen, besonders eine Blondine, die groß und die schlimmste von allen war, ganz mit Sadismus. Sie genossen es richtig, sie wollten dem Kommandanten gefallen, besonders diese eine, sie wollte dem Kommandanten gefallen, und schlugen diese Polin so zusammen, dass sie nur noch ein Blutklumpen war, und schmissen sie in den Bunker. Am nächsten Tag musste sie in die Fabrik gehen, sie wurde gezwungen, einfach in die Fabrik zu gehen. Danach erfuhren wir, dass sich der Chef der Fabrik beschwerte, dass er sagte, dass er die Arbeiter ganz brauchte und nicht solche.“   

Quelle: Dana Valic, Interview vom 25.08.2001 in Ljubljana mit Loretta Walz

 

Audio  Josefa Konarska, Audio, gesprochen von Konrad Amrhein, aus dem Lundprotokoll Nr. 401:

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Audio  Aleksandra Suiba-Rudina, Audio, gesprochen von Konrad Amrhein, aus dem Interview mit Loretta Walz in Ravensbrück am 10.09.1999:

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„Wenn wir ins Lager zurückkamen, blieben wir stehen. Die Verantwortliche zählte uns durch. Dann wurde uns erlaubt auseinander zu gehen. Und einmal kamen wir zurück, blieben stehen und wurden gezählt. Dann hörte ich die Aufseherin meine Nummer 18108 aufrufen und irgendetwas von hierbleiben >> bleiben <<. Jemand sagte mir, dass ich hierbleiben soll. Ich blieb. Die Anderen gingen weg. Die Aufseherin brachte mich in den 1. Block, in den Waschraum. Die Aufseherin hatte immer ihren Hund bei sich. Sie trennte sich nie von ihm. Sie brachte mich dorthin und der Hund war bei ihr. Dann nahm sie ihren Gürtel ab, auf dem stand ‚Gott mit uns‘. Sie nahm den Gürtel ab und legte ihn einmal zusammen. Aber nicht mit der Schnalle. Die Schnalle war extra. Dann schlug sie mich auf den Kopf. Ich weiß nicht, ich weiß bis heute nicht, warum sie mich schlug. In diesem Moment fiel der Hund über mich her. Weiter kann ich mich an nichts erinnern. Als ich wieder zu mir kam, war ich fast nackt. Meine Kleidung war zerrissen. Am ganzen Körper und an den Armen hatte ich Wunden. An den Armen und am ganzen Körper waren Wunden – solche Wunden. Und hier hat diese Pascha diese Nummer – was soll ich Ihnen sagen, sehen sie selbst – hier ist meine Nummer eintätowiert. Hier verläuft direkt die Arterie, die Vene. Wie oft bin ich später zu Ärzten gegangen. Mein ganzes Leben habe ich mich dafür geschämt. Immer wieder habe ich versucht, die Stelle zu überschminken. Diese Pascha hat mir die Nummer 18108 eintätowiert. Der Stubenältesten ist das Gleiche widerfahren. Diese Pascha hat das alles zusammen mit einer anderen Frau gemacht. Diese war für sie wie ein Leibwächter. Eine Verbrecherin. Sie half immer dieser Pascha. Gemeinsam führten sie diese Exekutionen durch. Und diese Frau tätowierte mir und dieser anderen Frau die Häftlingsnummer ein. Nur uns beiden. Wahrscheinlich hat ihr das Vergnügen bereitet. Sie sagte: ‚Ihr werdet euch euer ganzes Leben an mich erinnern. Das könnt ihr niemals entfernen.‘ Und wie oft habe ich mich an Ärzte gewandt. Sie sagten mir, dass es nicht zu operieren geht. Es würde eine Wunde werden, da es genau auf der Vene verläuft. Es ist auf der Vene gemacht. Sie wusste eben, wo man das macht.“   

Quelle: Aleksandra Suiba-Rudina, Interview mit Loretta Walz in Ravensbrück am 10.09.1999

 

„Im Herbst 1944 ereignete sich ein Vorfall, der im ganzen Lager Aufmerksamkeit erregte und an dem eine lettische Frau beteiligt war, die es aus Unwissenheit versäumt hatte, zum Apell nach draußen zu gehen. Innerhalb des Blocks hetzte Melcher ihren Hund auf die Frau, ohne nach dem Grund ihrer Abwesenheit zu fragen. Wir wussten, dass der Hund den Unterleib der Frau durchbohrt hatte, und ein oder zwei Tage später starb sie im Revier [Krankenstation]. Sie wurde in der Nähe des Lagers begraben und nicht wie üblich nach Ravensbrück überführt.“    

Quelle: Maria Lasocka, Lundprotokoll, Zeugenaussage 392

 

Die langen Appelle, die körperlich schwere und gesundheitsgefährdende Arbeit in der Fabrik, die unzulängliche Versorgung und die brutalen Strafen waren lebensbedrohlich für die Häftlinge. Waren sie zu schwach und arbeitsunfähig, brachte man sie zurück nach Ravensbrück. Dort erwartete sie der Erschöpfungstod oder die Gaskammer.

 

Unter den zugefügten Misshandlungen litten und leiden diese Frauen zeitlebens.

 

Hinweis:

Der Dokumentarfilm "Die Aufseherin - der Fall der Johanna Langefeld" zeigt die Geschichte von Johanna Langefeld, die Oberaufseherin des Konzentrationslagers für Frauen in Ravensbrück sowie des Vernichtungslagers in Auschwitz war. Es gibt darin Filmszenen über das Außenlager Grüneberg und Interviewausschnitte Grüneberger Zeitzeugen. 

Der Weg zur Aufseherin

Die Aufseherinnen in den Konzentrationslagern des nationalsozialistischen Deutschlands sind auf unterschiedlichen Wegen zur Ausbildung als Aufseherin gekommen. Sie bewarben sich entweder aus eigener Initiative, wurden vom Arbeitsamt vermittelt oder erfuhren von Verwandten und Bekannten oder aus der Zeitung, dass Wachpersonal gesucht wurde. Es gibt auch Hinweise darauf, dass einige dieser Frauen aus verschiedenen sozialen Schichten stammten, aber viele kamen aus ländlicheren oder kleinbürgerlichen Verhältnissen und sahen die Arbeit im KZ oft als eine Möglichkeit, ihrer Familie oder ihrer Karriere einen sozialen Aufstieg zu ermöglichen.

Die NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) und ihre Unterorganisationen, wie der „Bund Deutscher Mädel“ (BDM) und der „Deutsche Frauenwerk“, hatten ebenfalls Einfluss auf die Rekrutierung von Frauen für den Dienst in Konzentrationslagern. Der BDM war verantwortlich für die ideologische Schulung und Vorbereitung vieler Frauen, die später in den Dienst der NS-Maschinerie traten. 

 

Zwischen 1942 und 1944 war Ravensbrück das zentrale Lager für die Ausbildung von Aufseherinnen.

Die Ausbildung der weiblichen Aufseherinnen beinhaltete eine Kombination aus militärischer Disziplin, ideologischer Schulung und speziellen Kursen, die sie auf ihre Rolle im Lager vorbereiteten. Sie waren auf Härte und Disziplin ausgerichtet, und viele der Aufseherinnen waren für ihre Grausamkeit und Unbarmherzigkeit gegenüber den Gefangenen berüchtigt.

 

Simone Erpel beschreibt „Im Gefolge der SS: Aufseherinnen des Frauen-KZ Ravensbrück“:

 

"Zum weiblichen SS-Gefolge gehörten neben den Aufseherinnen, die Ärzte und Krankenschwestern in den Konzentrationslagern, Nachrichten- und Stabshelferinnen der SS sowie weibliche Angestellte des SS-Verwaltungsapparates. 

Aufseherinnen gehörten jeweils dem Kommandanturstab des Konzentrationslagers an und unterstanden der SS- und Polizeigerichtsbarkeit. Sie waren aber keine Mitglieder und trugen daher auch keine SS-Uniformen noch hatten sie Dienstränge. 

 

Nach ihrem Diensteintritt erhielten die Aufseherinnen feldgraue Uniformen mit einem Reichsadler als Hoheitsabzeichen am linken Ärmel. Diese Uniformen, die wahrscheinlich anlässlich eines Himmler-Besuches im Frauen-KZ Ravensbrück 1940 eingeführt wurden, bestanden aus Jacke, Rock, Hosenrock, Stiefeln, Halbschuhen, Lodenumhang und Käppi, Schiffchen genannt.

 

Die Ausstiegschancen für Aufseherinnen waren begrenzt: Die höchste Position, die eine Frau erreichen konnte, war die der Oberaufseherin. Sie war für das Häftlingslager verantwortlich und unterstand dem Kommandanten sowie dem Schutzhaftlagerführer.

Ihren Rang als Aufseherinnen kennzeichnete ein schwarzes Dreieck mit einem Balken auf dem unteren Teil des Ärmels. Erfolgte nach ca. einem Jahr eine höhere Besoldung, wurde ein Stern hinzugefügt. Im März 1944 wurden die Dienstgrade ausdifferenziert. Sie war nun die Vorgesetzte des weiblichen Wachpersonals, die Oberaufseherin, durch drei aluminiumfarbene Streifen am Ärmel und eine silbergraue Paspel am Mützenrand zu erkennen. Gefertigt wurden die Uniformen von Häftlingen im Bekleidungswerk der Waffen-SS im KZ Ravensbrück.


Ravensbrück war von 1942 das zentrale Ausbildungslager für Aufseherinnen.

Nach Aussage des Ravensbrücker Kommandanten Fritz Suhren durchliefen 3500 Frauen zwischen 1942 und 1945 eine Schulung zur Aufseherin im Frauen-KZ.

Die Lagerleitung sowie die Wachmannschaft, die für die äußere Bewachung zuständig war, bestanden durchweg aus Männern. Die SS setzte Frauen ausschließlich für die innere Bewachung des Frauenhäftlingslagers und zur Bewachung der weiblichen Häftlinge ein, die außerhalb des Lagers arbeiten mussten. In größeren Lagern führten die Aufseherinnen Pistolen und abgerichtete Hunde mit sich.

Über die Ausbildung von Aufseherinnen ist relativ wenig bekannt. In den ersten Jahren scheint es sich eher um eine praktische Schulung gehandelt zu haben: Während einer dreimonatigen Probezeit unterwiesen schon erfahrene KZ-Aufseherinnen die neu eingestellten Frauen, wie sie Häftlinge bewachen und Fluchten verhindern sollten. Das weibliche SS-Personal, das Häftlinge in Außenkommandos bewachte, erhielt eine Ausbildung an der Schusswaffe. In erster Linie setzte die SS jedoch Hunde zur Bewachung ein. Dafür wurden Aufseherinnen in speziellen Lehrgängen in Berlin zu Hundeführerinnen geschult.

 

Regelmäßige weltanschauliche Schulungen gab es vermutlich bereits seit 1939. Sie sollten die rassistische Ideologie und das Einverständnis mit dem NS-Regime bekräftigen. Wiederholte Belehrungen durch den Lagerkommandanten und die Oberaufseherin dienten dazu, eine brutale und mitleidlose gegenüber den Inhaftierten zu festigen. 

Zu den Unterlagen, die für eine Einstellung als Aufseherin Voraussetzung waren, gehörten ein politisches Führungszeugnis, die Einschätzung der politischen Ansichten und des Lebenswandels der Bewerberin durch die Geheime Staatspolizei sowie ein schriftliches Bekenntnis zum nationalsozialistischen Staat.

 

Die in den Konzentrationslagern eingesetzten Aufseherinnen bewarben sich auf eigene Initiative oder wurden durch das Arbeitsamt vermittelt bzw. durch eine Rüstungsfirma angeworben, die ein KZ-Außenlager mit weiblichen Häftlingen errichten wollte. SS-Aufseherinnen scheinen vor allem durch Verwandte und Bekannte von der Suche nach Wachpersonal erfahren zu haben. Viele der Angeworben hatten eine durchschnittliche Schulbildung von acht Jahren Volksschule, waren ohne Ausbildung und hatten vorher als Haushaltshilfen oder in der Gastronomie gearbeitet. Andere waren bis dahin im Gefängnis- und Fürsorgewesen tätig gewesen. Sie kamen sowohl aus der näheren Umgebung Fürstenbergs als auch aus anderen Gebieten des gesamten deutschen Reichs.

Den Bewerberinnen wurde mitgeteilt, dass ihre Tätigkeit als Kriegseinsatz anerkannt werde. Darüber hinaus sollten sie gesund, ohne Vorstrafen und zwischen 21 und 45 Jahren alt sein. Das Durchschnittsalter der Aufseherinnen lag bei 25 Jahren.

Als weibliches Gefolge hatten sich Aufseherinnen per Vertrag zur Dienstleistung für die Waffen-SS verpflichtet und wurden nach der Tarifordnung des Öffentlichen Dienstes besoldet. So erhielt eine 25-jährige, unverheiratete Frau monatlich etwa 185 Reichsmark und verdient damit deutlich mehr als eine ungelernte Textilarbeiterin." Quelle: Simone Erpel

 

"In Ravensbrück wurden die Anwärterinnen in einem nur wenige Tage dauernden Lehrgang zu Aufseherinnen ausgebildet. Anschließend kehrten sie an ihren Einsatzort zurück. Als ab 1944 weitere Außenlager für die Rüstungsindustrie errichtet wurden, war Ravensbrück mit der Ausbildung der Aufseherinnen überfordert. Deshalb wurden die Schulungen dezentralisiert und fanden ab Herbst 1944 auch in den Lagerkomplexen Groß-Rosen und Flossenbürg statt."  

Quelle: Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück, Ausstellung Aufseherinnenhäuser 

 

 SiedlungBild 3: Aufseherinnenhäuser in Ravensbrück / Foto: B. Dietz

 Blick zum SeeBild 4: Blick auf den Schwedtsee / Foto: B. Dietz

 

„Von 1939 bis 1941 errichteten Firmen aus der Umgebung von Fürstenberg eine Wohnsiedlung für das Ravensbrücker SS-Personal. Weibliche Häftlinge mussten Hilfsarbeiten leisten. Die Siedlung umfasste insgesamt acht Gebäude für das weibliche Aufsichtspersonal sowie zehn Unterführerhäuser und vier Führerhäuser. 

 

BadBild 5: Gemeinschaftsbad im Aufseherinnenhaus / Foto: B. Dietz

Für die 200 Aufseherinnen standen acht Häuser zur Verfügung. Die Häuser waren im Landhausstil mit Blick auf den Schwedtsee errichtet worden. Jedes Haus verfügte über 10 Wohnungen und etwa 4 Dachkammern. Die Wohnungen bestanden je aus einem kleinen Flur, Wohnzimmer und Schlafraum mit eingebautem Kleiderschrank und einem Waschbecken. Jede Etage verfügte über ein Gemeinschaftsbad (gefliest, mit Badewanne) und einer Teeküche. Im Keller befand sich die Waschküche. In jedem Haus lebten 25 Aufseherinnen.

 

Im Vergleich dazu waren die Baracken mit unzähligen Häftlingen überfüllt.

 

 

Nach der Befreiung 1945 nutzte die sowjetische Armee das Lagergelände und in der Siedlung lebten bis 1994 die Angehörigen der sowjetischen bzw. GUS-Streitkräfte. Seit 2002 befindet sich hier die Internationale Jugendbegegnungsstätte / Jugendherberge Ravensbrück. Eines der acht Aufseherinnenhäuser des Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück wird seit 2004 für die Dauerausstellung „Im Gefolge der SS” genutzt.“ 

Quelle: Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück, Ausstellung Aufseherinnenhäuser 

 

Biografien von Aufseherinnen

Herta Lutz

 

"Herta Schuster wurde am 11.06.1922 in Mnichow (heute Mirowa) geboren. Ihre Eltern waren Karel und Marie Schuster, die der deutschen Minderheit in Böhmen angehörten.

Herta war zunächst Aufseherin im KZ-Ravensbrück und dann im Grüneberger Außenlager. Sie bewachte die Häftlinge im Lager, auf dem Weg zur Arbeit und in der Fabrik, immer begleitet von ihrem Schäferhund „Greif“. Sie war stolz auf ihre Position als Aufseherin und ließ sich mit ihrem Diensthund fotografieren. Diese diese Karte schenkte sie ihren Eltern.

Während ihrer Dienstzeit lernte sie den SS-Wachmann Vaclav Lutz kennen und heiratete ihn. Er verstarb zu einem unbekannten Zeitpunkt.

 Postkarte Herta Lutz m HundBild 6: Postkarte der Aufseherin Herta Lutz / Quelle: Archiv, Vaclav Nemec, Muzeum Sokolov/Tschechien

 Herta Lutz Rückseite der PostkarteBild 7: Rückseite der Postkarte mit Text an die Eltern 

 

Als am 22. April 1945 das Lager in Grüneberg geräumt wurde, floh Herta und kam im August bei ihren Eltern an. Am 10. September 1945 wurde sie dort verhaftet. Man war durch eine Aussage einer Kollegin, die ebenfalls Aufseherin war, auf sie aufmerksam geworden.

Am 8. März 1948 wurde Herta Lutz zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Im Juni 1948 wurde das Verfahren nochmals aufgenommen und Herta wurde zu lebenslangem Kerker verurteilt. Die Strafe war in einem Arbeitslager zu verbüßen.

Am 9. Mai 1955 erging eine Amnestie, die für die Mehrheit der Verurteilten die Strafe herabsetzte. Am 14. August 1959 wurde Herta begnadigt und kam in ein Prager Gefängnis, wo sie dann am 23. Dezember 1959 entlassen wurde."

Quelle: Jeanette Touissaint "Die Aufseherin Herta aus Grüneberg - Spuren einer Fotografie", in: Insa Eschebach (Hg.): Das Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück. Neue Beiträge zur Geschichte und Nachgeschichte. Berlin 2014, S. 305-319.

Annemarie Grete Naumann

 

Annemarie Grete NaumannBild 8: Foto von Naumann in der Wohnsiedlung Ravensbrück / Quelle: Archiv: S. Fischer

Annemarie Grete Naumann (1921-2008) war eine deutsche KZ-Aufseherin, die in verschiedenen Konzentrationslagern eingesetzt war, kurzzeitig auch in Grüneberg.

 

"Aufgewachsen ist Annemarie Grete Naumann in Neustrelitz. Ihre Eltern besaßen ein Gemüsegeschäft, in dem sie zusammen mit ihrer jüngeren Schwester während der Schulzeit half. Nach der Volksschule erlernte sie den Beruf der Hauswirtschafterin. 

Im Spätsommer oder Herbst 1939 wurde sie zum Reichsarbeitsdienst (RAD) einberufen und diente als Arbeitsmaid in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Alt-Strelitz. Anschließend ging sie in Stellung bei der Wäscherei Spindler in Berlin. Ab diesem Zeitpunkt besuchte sie ihre Familie an den Wochenenden und an freien Tagen. 

 

Anfang März 1943 trat sie ihren Dienst bei den Heinkel-Werken in Barth an und arbeitete dort als Bereitstellungskraft für Flugzeugbauteile. Im Rahmen einer Dienstverpflichtung wurde sie Ende Juni 1943 als KZ-Aufseherin in das Konzentrationslager Ravensbrück einberufen. Nach einer mehrwöchigen Schulung wurde sie zunächst mit einer erfahrenen Aufseherin in Außenkommandos eingesetzt, anschließend in der Bestandsaufnahme von ankommenden Häftlingen. Später bewachte sie hauptsächlich Häftlinge in den Industriewerkstätten. Zeitweise übernahm sie auch die Funktion einer Blockleiterin für Häftlinge mit dem grünen Winkel und nahm auch an Appellen teil. 

 

Im Sommer 1944 arbeitete sie mit einer weiteren Aufseherin in der Post- und Paketzensur. Aufgrund der zunehmend hohen Anzahl an Häftlingen wurde sie im August 1944 zur Hundeführerin ausgebildet. Von diesem Zeitpunkt an war sie in Begleitung eines Schäferhundes. Im Oktober 1944 wurde sie für kurze Zeit in die KZ-Außenlager Velten und Grüneberg versetzt. Dort überwachte sie die Häftlinge bei der Fertigung von Rüstungsmaterial. 

 

Anfang November 1944 entsandte der Lagerkommandant Fritz Suhren Naumann mit einer weiteren Aufseherin nach dem Getto Theresienstadt. Dort überwachte sie rund zwei bis drei Wochen jüdische Häftlinge im dortigen Frauenhof. 

 

Nachdem Suhren sie nach Ravensbrück zurückbeordert hatte, um sie aufgrund ihrer »Erfahrung« »anderweitig« einzusetzen, erfuhr sie von der Kommandantur, dass sie als Lagerführerin für den beschlagnahmten Teil des »Jugendschutzlagers Uckermark«, das sich in Auflösung befand, eingesetzt werden sollte. 

 

Kurz vor Heiligabend 1944 war sie mit dem SS-Lagerarzt Percival Treite bei den Selektionen von geschwächten, alten und kranken Frauen anwesend, die für das KZ Uckermark bestimmt waren. Naumann hatte die Aufgabe, die von Treite ausgesuchten Frauen auf die Liste zu setzen. Für die Frauen kam dies einem Todesurteil gleich. 

Naumann erkrankte noch vor Weihnachten 1944 an Diphtherie und verbrachte die Feiertage im Neustrelitzer Krankenhaus. 

Nach ihrer Genesung kehrte sie im Januar 1945 nach Ravensbrück zurück und erfuhr, dass Ruth Closius die Lagerführung für das KZ Uckermark übernommen hatte. Naumann und mindestens fünf oder sechs weitere Aufseherinnen, darunter auch Margarete Rabe und Elfriede Mohneke, waren ihr fortan unterstellt. Ab diesem Zeitpunkt überwachte sie die Transporte vom Vorhof des Krematoriums in Ravensbrück aus, die direkt zur Gaskammer führten. 

Aufgrund einer erneuten Erkrankung ersuchte sie Mitte Februar 1945 den Lagerkommandanten Fritz Suhren um ihre Entlassung, da sie nach eigenen Angaben dem Dienst nicht mehr standhalten konnte. 

Nach Kriegsende floh sie mit ihrer Familie nach Norddeutschland und konnte über Jahrzehnte unbehelligt bleiben. Erst im Sommer 2007 wurde sie von einer Journalistin am Niederrhein aufgespürt und zu ihrer Tätigkeit als KZ-Aufseherin befragt. 

Für ihre Tätigkeit als KZ-Aufseherin wurde sie nie strafrechtlich belangt. Sie starb im August 2008 am Niederrhein."

 

Quelle: Lorenz Ingmann: Ravensbrück – Kontraste der Erinnerungen und Ansichten. Fokus: Frühere KZ-Aufseherin enthüllt ihr Geheimnis. 1. Auflage. Cuvillier Verlag, Göttingen 2023, ISBN 978-3-7369-7844-7

 

Herzlichen Dank für die zur Verfügung gestellten Informationen und das Foto von Anne-Grete Naumann.

Elfriede Petzold

 

 Elfriede PetzoldBild 9: Elfriede Petzold / Quelle: Archiv der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück/Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Foto-Nr. 2006/765

Elfriede Petzold, geb. 22.11.1916, Aufseherin im KZ 

 

 

 

An weiteren Biografien arbeiten wir im Moment und bitten um Geduld.

Quelle: Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück/Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Foto-Nr. 2006/765

Maria Minges

 Maria MingesBild 10: Privataufnahme der Aufseherin Maria Minges aus dem Jahr 1943/44 / Quelle: Archiv: S. Fischer

 Dokument MingesBild 11: Dokument der Britischen Militärmission in Frankreich  / Quelle: The National Archives London

 

Maria (Marianne oder Maria-Anna) Minges, geb. 26.07.1923 in Flemmingen/Pfalz, war von Mai bis Oktober 1943 Aufseherin im KZ Ravensbrück, von Oktober 1943 bis April 1945 im Außenlager Grüneberg und hat ab 27. April 1945 Frauen auf den Todesmarsch von Ravensbrück nach Malchow begleitet bzw. die Frauen bewacht. 

Sie wurde am 9. Juli 1946 von der französischen Militärpolizei verhaftet. 

1949 wurde Maria Minges vor dem französischen Militärgericht angeklagt. Sie wurde beschuldigt, von 1943 bis 1945 im Lager Ravensbrück Häftlinge misshandelt zu haben – einige von ihnen starben an den Folgen. Maria Minges gab in allen Vernehmungen an, nur vom 1. Mai bis zum 7. Oktober 1943 in Ravensbrück gewesen zu sein. Anschließend wurde sie bis April 1945 in einem KZ-Außenlager in Grüneberg eingesetzt. Am 23. September 1949 wurde sie zum Tode verurteilt, aber am 5. Juli 1950 in der Revision vom Obergericht freigesprochen. Ein Ermittlungsverfahren zu möglichen Verbrechen im Außenlager Grüneberg wurde nicht eingeleitet.

 

Nach Korrespondenz mit dem Londoner Archiv wurde uns dieses Dokument zur Verfügung gestellt:

Übersetzung des Dokuments:

BRITISCHE MILITÄRMISSION IN FRANKREICH. 

BETRIFFT: Marianne Minges, 

Ref. Nr.: 1920/1/A.

AN

APS 4.

HQ.B.A.O.R.

9. Juli 1946. 

 

1. Die a/m Person wird von den französischen Behörden in einem französischen Zivilgefängnis in Paris festgehalten. Sie haben eigentlich keine Anklage gegen sie. Sie war von Mai 1942 bis Oktober 1942 (Anmerkung der Autorin: es ist 1943 gemeint) Wärterin in Ravensbrück, und wurde dann mit einem Arbeitskommando nach GRUNEBERG geschickt. 

In Ravensbrück arbeitete sie in den polnischen und tschechischen Blöcken, weshalb die Franzosen der Meinung sind, dass die einzige Möglichkeit, eindeutige Informationen über sie zu erhalten, die Rückkehr von Häftlingen dieser beiden Nationalitäten ist. Kein französischer Häftling wird sie kennen, denn sie hatte nichts mit französischen Internierten zu tun. 

Die französischen Behörden wollen sie natürlich loswerden, da sie in einem ihrer Gefängnisse inhaftiert ist und keine französische Anklage gegen sie vorliegt, aber als Wärterin von Ravensbrück kann sie nicht repatriiert werden. 

Es ist auch durchaus möglich, dass sie aus polnischer und tschechischer Sicht eine Kriminelle ist“. 

Ein Foto von Minges ist beigefügt.

2. Die Mission wäre Ihnen dankbar, wenn Sie uns mitteilen könnten, ob Minges für ein Verhör auf der polnischen Seite des Lagers in Frage käme auf der polnischen Seite des Lagers und ob Sie bereit wären, sie von den Franzosen zu übernehmen. 

 

A.G. SALLSBURY-JONES. 

Generalmajor.

Quelle: The National Archives London, Kew, Surrey TW9 4DU

 

An dieser Stelle möchten wir uns bei Frau Fischer bedanken. Sie hat uns mit Informationen unterstützt und uns das Foto von Maria Minges zur Verfügung gestellt.

 

Gerichtsprozesse und Verurteilungen

Nach der Befreiung und dem Ende des Krieges begann man damit, die Verbrechen des Nazi-Regimes zu untersuchen. Die Vorbereitung der Prozesse, die Sicherung der Dokumente und die Suche nach den Täterinnen und Tätern begann. Viele von ihnen konnten der Justiz entkommen und leben oder lebten bis heute unerkannt, ohne bestraft zu werden. 

Nur ein geringer Teil von ihnen musste sich in den Jahren nach 1945 vor Gericht verantworten. Die Urteile reichten von Todes- und Haftstrafen bis hin zum Freispruch.

 

„Der erste Prozess gegen Herta Lutz fand vor dem außerordentlichen Volksgericht in Cheb statt. Volks- und Sondergerichte hatten sich in der unmittelbaren Nachkriegszeit auch in anderen Ländern wie Polen, Österreich und den Niederlanden gebildet, um nationalsozialistische Verbrechen, die an eigenen Staatsangehörigen begangen worden waren, zu ahnden. In der Tschechoslowakei hieß dieses außerordentliche Gerichtswesen Retribution. Am 3. März 1947, dem zweiten Verhandlungstag, sagten Belastungszeuginnen gegen Herta aus. Am 8. März 1948 verurteilte das Gericht Herta Lutz schließlich wegen der Zugehörigkeit der SS zu acht Jahren Haft. Da KZ-Aufseherinnen keine Mitglieder der SS hatten werden können, fehlt aus heutiger Sicht die Grundlage für dieses Urteil. Die damalige landeseigene Rechtsprechung lies es jedoch zu. 

Am 25. März 1948 wurden neue Retributionsgesetze verabschiedet. Auf dieser Grundlage konnte das abgeschlossene Strafverfahren ohne neue Beweise wieder aufgenommen werden. Gegen Herta Lutz wurde nun erneut Anklage erhoben: wegen ihrer Zugehörigkeit zur SS und wegen Misshandlungen von Häftlingen im KZ Ravensbrück und im Außenlager Grüneberg sowie der Tötung von Häftlingen.

Das Gericht hielt Herta Lutz in allen Anklagepunkten für schuldig und verurteilte sie zu lebenslangem schweren Kerker. Die Strafe sollte sie in einem Arbeitskommando verbüßen. Ihr Vermögen wurde eingezogen. Dem Urteil ist zu entnehmen, dass sie ursprünglich zum Tode verurteilt werden sollte. 

Die folgenden Jahre verbrachte Herta Lutz in verschiedenen Lagern und Gefängnissen in Karlovy Vary, Prag, Most, Litoměřice und Pardubice.   

Am 4. Mai 1953 erließ der tschechoslowakische Staatspräsident eine Amnestie für Personen, die nach dem Retributionsgesetz verurteilt worden waren. Herta Lutz‘ Fall wurde überprüft und es wurde entschieden, dass sie für ihre Verbrechen mindestens 15 Jahre in Haft bleiben müsse.

Eine weitere Amnestie erging am 9. Mai 1955 aus Anlass des 10. Jahrestages der Befreiung der Tschechoslowakei. Die Amnestie markierte das Ende der Verfolgung von Kriegsverbrechern in der Tschechoslowakei. Für die Mehrheit der Gefangenen wurde die Strafe deutlich herabgesetzt. Ab Herbst 1955 wurde viele im Rahmen einer organisierten Abschiebeaktion in die Bundesrepublik Deutschland entlassen. 

Herta Lutz gehörte nicht dazu. Ihre Strafe wurde lediglich auf 25 Jahre verringert. Am 2. Mai 1956 stellte Hertas Bruder Karel einen Antrag auf Begnadigung und Ausweisung seiner Schwester in die Bundesrepublik. 

Am 14. August 1959 wurde Herta Lutz schließlich begnadigt. Wenige Wochen nach der Begnadigung kam Herta Lutz in ein Prager Gefängnis. Von dort wurde sie am 23. Dezember 1959 entlassen. 

Möglicherweise ging sie tatsächlich in ihren Heimatort zurück, denn weder bei der Deutschen Rentenversicherung noch im Lastenausgleichsarchiv in Bayreuth sind Unterlagen über Herta Lutz vorhanden, die auf eine Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland hinweisen.

Über ihren weiteren Lebensweg ist nichts bekannt.“ 

Quelle: Jeanette Touissaint "Die Aufseherin Herta aus Grüneberg - Spuren einer Fotografie", in: Insa Eschebach (Hg.): Das Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück. Neue Beiträge zur Geschichte und Nachgeschichte. Berlin 2014, S. 305-319.

 

„Einige der Grüneberger Aufseherinnen wurden im Rastatter Ravensbrückprozess vor dem französischen Militärgericht angeklagt. Maria Minges, die von Oktober 1943 bis April 1945 in Grüneberg war, wurde zum Tode verurteilt, bald aber zu lebenslanger Haft begnadigt. 

Auch ihre Kollegin Ingeborg Schulz, die von Januar bis April des Jahres 1945 als Aufseherin in Grüneberg tätig war, wurde durch dieses Gericht zum Tode verurteilt, in einer Revisionsverhandlung jedoch freigesprochen.“ 

Quelle: Zwangsarbeit bei Siemens - die Lager. Der Weg zum Krematorium führte am Siemenslager vorbei, in: Informationen 18. Jg. (Nov. 1993), Heft 37/38, S. 36-47, Verfasser: Krause-Schmitt, Ursula 

 

„Eine der 13 Angeklagten im Rastatter Sammelverfahren war Maria Minges. Ihr wurde vorgeworfen in der Zeit vom 1. Juli 1943 bis Ende April 1945 im Lager Ravensbrück Gewalttaten gegen internierte Häftlinge begangen zu haben, von denen gewisse den Tod herbeigeführt hätten. Maria Minges selbst gab jedoch in allen Vernehmungen zu, nur vom 1. Mai bis 7. Oktober 1943 in Ravensbrück gewesen zu sein. Anschließend sei sie bis April 1945 in KZ-Außenlager Grüneberg eingesetzt gewesen.

Grundlage der Anklage waren die Aussagen von acht französischen Ravensbrück-Überlebenden, die Maria Minges vorwarfen, zwischen Oktober 1944 und Februar 1945 Häftlinge in Ravensbrück misshandelt zu haben. Zwei dieser Zeuginnen, Suzanne Castellane und Suzanne Savale, sagten aus, dass Gefangene an Folgen ihrer Gewalttaten verstorben seien. Alle Zeuginnen meinten sie auf einer Fotografie erkannt zu haben. Aus unbekannten Gründen wurden sie jedoch weder der Angeklagten gegenübergestellt noch erschienen sie vor Gericht. Deshalb ordnete das Gericht am 2. Juli 1949 eine ergänzende Untersuchung an.

In der Neuverhandlung am 23. September erschien die Zeugin Suzanne Savale vor Gericht. Sie sagte aus, Maria Minges habe Anfang 1945 ihre Mitgefangene Marcelle Thierry-Mieg beim Appell derart geschlagen, dass diese zehn Tage später an den Folgen gestorben sei. Suzanne Castellane erschien zwar nicht vor Gericht, bekräftigte aber in einer weiteren Vernehmung den Vorwurf, Maria Minges habe einen Säugling und ein junges Mädchen in Ravensbrück erschlagen. Aufgrund dieser beiden Aussagen verurteilte das Gericht Maria Minges als “eine der brutalsten Aufseherinnen“ zum Tode.

In einer Revisionsverhandlung am 12. Dezember 1949 hob das Obergericht in Rastatt dieses Urteil auf. Tribunal Supérieur bemängelte, dass das Gericht der ersten Instant bei seiner Urteilsfindung ignoriert habe, dass Sazanne Savale die Angeklagte nicht identifizieren konnte und stattdessen auf eine andere ehemalige Aufseherin gezeigt habe. Die zweite Hauptbelastungszeugin Suzanne Castellane war erneut nicht vor Gericht erschienen. Außerdem lagen dem Obergericht die Aussagen von fünf Entlastungszeuginnen und -zeugen vor, die bestätigten, dass Maria Minges ab Oktober 1943 in Grüneberg gewesen sei. Schließlich legte die Verteidigung Briefe vor, die Maria Minges aus Grüneberg im Januar und März 1944 an ihre Familie geschrieben hatte. Aus diesem Gründen ordnete das Obergericht eine weitere „ergänzende Untersuchung“ an. 

In dem nächsten Revisionsverfahren am 5. Juli 1950 wurde ein weiterer Brief von Maria Minges aus dem Außenlager Grüneberg vom 7. Februar 1944 vorgelegt. Zudem wurden in Berlin in der Zwischenzeit sechs Entlastungszeuginnen und -zeugen vernommen, die Maria Minges Anwesenheit in Grüneberg ab Oktober 1943 bestätigten. Drei der acht Belastungszeuginnen aus dem ersten Verfahren erschienen dieses Mal vor Gericht. Ihnen wurde ein Foto von Maria Minges in SS-Uniform von 1944 vorgelegt, auf dem sie Minges nicht erkannten. 

Aus diesen Gründen kam das Obergericht zu dem Schluss, Maria Minges könne nicht die Aufseherin gewesen sein, „die die Brutalitäten begangen hat, auf die sich die Belastungszeuginnen berufen“, und sprach sie deshalb am 5. Juli 1950 frei. Ein Ermittlungsverfahren zu möglichen Verbrechen im Außenlager Grüneberg wurde nicht angestrengt.“

Quelle: Simone Erpel, 2011: „Im Gefolge der SS: Aufseherinnen des Frauen-KZ-Ravensbrück“, Begleitband zur Ausstellung

 

"Im ersten Hamburger Ravensbrück-Prozess 1946/1947 standen 16 Angeklagte vor Gericht, darunter sieben Frauen. Sie mussten sich wegen ihrer Tätigkeit als KZ-Aufseherinnen vor einem britischen Militärgericht verantworten. Fünf Frauen wurden zum Tode verurteilt. 

Nur ein Teil der Aufseherinnen musste sich überhaupt vor Gericht verantworten. Und von denen, die verurteilt wurden, kamen in der Bundesrepublik viele nach kurzer Zeit wieder frei.

Der größte Prozess vor einem sowjetischen Militärtribunal fand im Juni 1948 in Berlin statt. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurden 17 Aufseherinnen zu lebenslanger Haft verurteilt.

Am 25. Juli 1966 wird im Rostocker Bezirksgericht der Prozess gegen Ulla Jürß, Frida Wötzel und Ilse Göritz eröffnet. In der DDR lagen die Ermittlungen gegen Nazi-Verbrecher in der Hand des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Intensiv fahndete die Stasi nach ehemaligem Wachpersonal, verhaftete schließlich drei Frauen und stellte sie vor Gericht: Frida Wötzel aus Suhl, Ilse Göritz aus Ramsin und Ulla Jürß aus Rostock, die in Ravensbrück und Nebenlagern als KZ-Aufseherinnen gearbeitet hatten. Mit dem Prozess wollte die Staatssicherheit demonstrieren, dass die DDR, gemäß des Gesetzes über die Nichtverjährung von Nazi- und Kriegsverbrechen, derartige Straftaten konsequent verfolgt." [1]

 

Erika Bergmann war, wie die beiden anderen, nicht im Außenlager Grüneberg. Sie wurde jedoch durch einen Artikel in der DDR-Zeitschrift „Für Dich” Anfang 1990 populär. 

 

"Das Gericht verurteilt Ulla Jürß, Frida Wötzel und Ilse Göritz zu lebenslangem Zuchthaus. Sie werden in die Strafvollzugsanstalt im sächsischen Hoheneck überstellt. Die Öffentlichkeit erfährt damals nichts, weder vom Prozess noch vom Urteil. 

Von dem Prozess gegen die Aufseherin Erika Bergmann im November 1955 vor dem Bezirksgericht Neubrandenburg dringt nichts an die Öffentlichkeit. Die Angeklagte Erika Bergmann wird zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt. 

"Bestie in Menschenhaut, unter diesem Namen war sie als Aufseherin im KZ Ravensbrück bekannt und berüchtigt", schreibt die DDR-Zeitschrift "Für Dich" Anfang 1990. Es geht um Erika Bergmann. Die Journalisten interviewen sie in der Strafvollzugsanstalt Hoheneck und fragen sie unter anderem: "Wie haben Sie es geschafft, Frau Bergmann, in der langen Zeit hier so gut über die Runden zu kommen? Sie sehen blendend aus." Antwort: "Ich bin 75. 34 Jahre und sechs Monate bin ich in Haft. Überall gibt es bestimmte Regeln und Anforderungen. Wenn man sich fügt, hat man es gut. Ich bin es gewohnt, mich anständig zu benehmen. Damit hatte ich noch nie Schwierigkeiten." 

 

Als im Herbst 1989 in der DDR die Menschen auf die Straße gehen, verbüßen noch drei ehemalige KZ-Aufseherinnen im Frauen-Gefängnis in Hoheneck bei Stollberg im Erzgebirge ihre Strafen. Unter ihnen Erika Bergmann und Ulla Jürß. Sie stellen ein Gnadengesuch. 

Im Mai 1991 wird die Strafe der drei ehemaligen KZ-Aufseherinnen auf Bewährung ausgesetzt. Ulla Jürß, die 27 Jahre in Hoheneck eingesessen hat, stellt nach ihrer Entlassung einen Antrag auf Rehabilitierung und Entschädigung für die Zeit im DDR-Gefängnis. Der Antrag wird von der Rostocker Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. 

Acht weitere ehemalige Aufseherinnen versuchen, sich als Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgung in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bzw. in der DDR anerkennen zu lassen.

Margot Pietzner aus Wittenberg ist nach bisherigen Erkenntnissen die Einzige, die tatsächlich eine Entschädigung erhalten hat. Im Mai 1996 wird die Anerkennung von Margot Pietzner als Opfer aufgehoben. Die Entschädigungssumme von 64.350 D-Mark muss sie zurückzahlen.

 

Zum Zeitpunkt der Freilassung von Bergmann war sie die am längsten amtierende Nazi-Kriegsverbrecherin, die nach ostdeutschem Recht vor Gericht gestellt wurde. Erika Bergmann wurde im Mai 1991 auf Bewährung freigelassen und starb 1996 im Alter von 81 Jahren in Guben, nachdem sie etwa 36 Jahre ihrer lebenslangen Haftstrafe verbüßt hat."  [2]

 

Späte Ermittlungen gegen KZ-Personal: Der hier genannte Fall von Irmgard F. hat zwar nichts mit den Aufseherinnen im KZ Ravensbrück zu tun, zeigt aber, dass es immer noch TäterInnen gibt, die bisher ungestraft davongekommen sind.

„Erst seit 2011 wird gegen einfache Wachleute und Helfer in Konzentrationslagern, in denen systematisch Menschen ermordet wurden, ermittelt. Nachdem das Landgericht München II einen KZ-Aufseher wegen Beihilfe zum tausendfachen Mord verurteilt hatte, fingen die deutschen Strafverfolger an, auch Wachpersonal anderer Lager zu überprüfen.

Der sogenannte Stutthof-Prozess begann am 30. September 2021 vor dem Landgericht Itzehoe und endete nach 40 Verhandlungstagen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sie mit ihrer Schreibtätigkeit für den Kommandanten des Lagers unter anderem dazu beigetragen hatte, dass Gefangene in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau transportiert und dort durch Vergasung getötet worden waren. Ihre Arbeit sei für die Organisation des Lagers und Durchführung der Tötungshandlungen notwendig gewesen, so das Gericht.  

Irmgard F. hatte von 1943 bis 1945 im KZ Stutthof bei Danzig als einzige Stenotypistin gearbeitet. Da sie zum Tatzeitpunkt zwischen 18 und 19 Jahre alt, wurde gegen sie eine Jugendstrafe verhängt. Nach Kriegsende war sie nach Schleswig-Holstein gezogen und hatte dort weiter als Schreibkraft gearbeitet.

Ende 2022 wurde Irmgard F. zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, weil sie sich der Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen sowie Beihilfe zum versuchten Mord in fünf Fällen schuldig gemacht hatte. Der Bundesgerichtshof in Leipzig bestätigte dieses Urteil im August vergangenen Jahres. [3]

Namen der Aufseherinnen

Bei der Recherche haben wir in verschiedenen Quellen folgende Namen Grüneberger Aufseherinnen gefunden:

  • Herzinger, Betty (Oberaufseherin)

  • Hesse, Johanna

  • Freiberg, Frieda

  • Heilemann

  • Holtzhüter, Margarete

  • Hunnemerder

  • Krüger

  • Hahn

  • Melcher

  • Schuster-Lutz, Herta

  • Stoykov, Maria

  • Ohndorf

  • Ossyra

  • Peege

  • Sakretz

  • Kreplin

  • Lups (Lüps), Hilde

  • Böhmert, Lina

  • Minges, Maria

  • Naumann, Annemarie Grete 

  • Stalzer

  • Gappa

  • Camp

  • Petzold, Elfriede

  • Schilling, Anna

  • Schulz, Ingeburg

  • Zier, Hildegard

  • Lankes

  • Pill, Irmgard

  • Biela

  • Hoppmanns

 

Kommandeur: Willi Koc

Quellennachweis

  • Archiv Muzeum Sokolov/Tschechien, Vaclav Nemec: Postkarte der Aufseherin Herta Lutz

  • Zeugenaussagen von:

    - Jekaterina Iwanowna Olowjanikowa, Ravensbrück-Archiv, Band 33, Bericht 599-2

    - Jekaterina Iwanowna Olowjanikowa, Ravensbrück-Archiv, Band 42, Bericht 1013

    - Jekaterina Iwanowna Olowjanikowa, Ravensbrück-Archiv, Band 27, Bericht 464

    - Danuta Hilkner, Lundprotokoll, Zeugenaussage 53

    - Maria Lasocka, Lundprotokoll, Zeugenaussage 392

    - Josefa Konarska, Lundprotokoll Nr. 401

    - Dana Valic, Interview vom 25.08.2001 in Ljubljana mit Loretta Walz

    - Aleksandra Suiba-Rudina, Interview mit Loretta Walz in Ravensbrück am 10.09.1999

    - Irena Wojciechowska aus Magisterarbeit von Susanne Neumayer, S. 79, Zeugenaussage 49

  • Susanne Neumeyer, 2001, Magisterarbeit „Das Außenlager des KZ Ravensbrück in Grüneberg und die Grüneberger Metallgesellschaft mbH - Ein Rüstungsstandort in der Spätphase des Zweiten Weltkrieges“, Wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung des Grades Magister Artium (M.A.) im Fach Neuere und Neueste Geschichte am Institut für Geschichtswissenschaften der Phil. Falkultät I der Humboldt-Universität: Susanne Neumayer Magisterarbeit

  • Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück, Ausstellung Aufseherinnenhäuser 

  • Simone Erpel, 2011: „Im Gefolge der SS: Aufseherinnen des Frauen-KZ Ravensbrück“, Begleitband zur Ausstellung.

  • Jeanette Touissaint "Die Aufseherin Herta aus Grüneberg - Spuren einer Fotografie", in: Insa Eschebach (Hg.): Das Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück. Neue Beiträge zur Geschichte und Nachgeschichte. Berlin 2014, S. 305-319.

  • Lorenz Ingmann: Ravensbrück – Kontraste der Erinnerungen und Ansichten. Fokus: Frühere KZ-Aufseherin enthüllt ihr Geheimnis. 1. Auflage. Cuvillier Verlag, Göttingen 2023, ISBN 978-3-7369-7844-7

  • Archiv Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück/Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Foto der Aufseherin Petzold, Foto-Nr. 2006/765

  • The National Archives London, Kew, Surrey TW9 4DU: Dokument der Britischen Militärmission in Frankreich

  • Quelle: Zwangsarbeit bei Siemens - die Lager. Der Weg zum Krematorium führte am Siemenslager vorbei, in: Informationen 18. Jg. (Nov. 1993), Heft 37/38, S. 36-47, Verfasser: Krause-Schmitt, Ursula 

  • https://www.ndr.de/geschichte/chronologie/Aufseherinnen-im-KZ-Ravensbrueck-Ich-bin-unschuldig,kzravensbrueck100.html [1]  [Letzter Zugriff: 06.02.2025]

  • https://www.ndr.de/geschichte/ravensbrueckoriginal100.pdf  [2] [Letzter Zugriff: 24.02.2025]

  • https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Urteil-im-Stutthof-Prozess-bestaetigt-Fruehere-KZ-Sekretaerin-Irmgard-F-schuldig,stutthofrevision102.html [3]  [Letzter Zugriff: 06.12.2025]

 

Anmerkung: 

Unsere Veröffentlichungen aus der Zeit des Dritten Reichs – darunter Postkarten, Fotografien und weitere Materialien mit Emblemen dieser Zeit – sind ausschließlich zu Zwecken der Aufklärung, der historischen Forschung sowie der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens bestimmt.

 

 

Stand: Oktober 2022

Zuletzt bearbeitet: April 2026

 

 

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